Biozidverordnung

Biozide sind in der Bekämpfung von gesundheitsschädlichen Organismen notwendig. Der Verkauf und die Verwendung von Biozidprodukten wird durch die EU-Verordnung Nr. 528/2012 geregelt. Damit soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt gewährleistet werden. Die Verordnung regelt ebenso den Verkauf von behandelten Produkten.

Definition Biozidprodukt

Als ein Biozidprodukt gelten all jene Stoffe oder Gemische, die aus mehreren Wirkstoffen bestehen und auf andere Art und Weise als durch physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, deren Wirkung verhindern oder unschädlich machen.

Genehmigung eines Biozid-Wirkstoffes

Bevor ein Biozidprodukt bereitgestellt und verwendet werden darf, muss es zugelassen werden. Um einen Wirkstoff genehmigen zu lassen, muss dieser in einer so genannten Unionsliste (Positivliste) gelistet sein. Diese Liste beinhaltet alle genehmigten Wirkstoffe, mit denen der neue Wirkstoff im Genehmigungsverfahren abgeglichen wird. Bei Altwirkstoffen, d.h. Wirkstoffe, die bereits auf dem Markt waren, gelten Übergangsregelungen, es ist jedoch eine Meldung bei der Bundesstelle für Chemikalien notwendig.

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